Eine Gewährleistung ist GESETZLICH festgelegt und kann gegenüber Privatpersonen vom Händler nicht ausgeschlossen werden.
Ach was? Ernsthaft??? Wusste gar nicht, dass ich das irgendwo geschrieben hab Lies erstmal ein paar mehr Beiträge von mir und nicht nur das, was Du lesen willst
Erzähle hier nicht so einen Unsinn. :wacko:
Und Du mach mich hier nicht dumm an - ich hab leider mehr als genug Erfahrung mit dem Thema Gewährleistung und Garantie machen müssen als mir lieb ist
Der Mangel an sich war bei Kauf / Übergabe vorhanden, und somit greift die Gesetzliche Gewährleistung zu 100%.
Die Bremse kann 1000 mal Verschleissteil sein, beim Kauf vom Gewerbe ist diese genau so involviert wie eine Kupplung usw.
Das ist ja alles schön und gut, aber trotzdem ist die Sachlage bei VERSCHLEISSTEILEN NICHT EINDEUTIG!!!!!!!!
Und weil es ja so schwer ist zu suchen und mal sein "Halbwissen" zu verifizieren bevor man irgendwen des Unsinns bezichticht, hab ich das mal für Dich gemacht:
Verschleissteile vs. Sachmangel
Er hat es ja offenbar geschafft noch vom Hof zu fahren und selbst der TÜV hat die Bremsen ja offenbar noch für gut befunden, daher ist davon auszugehen, dass die noch funktioniert haben beim Kauf und es wurde offenbar NICHTS IM KAUFVERTRAG ZU DEM THEMA BREMSENZUSTAND VERMERKT. Daher ist es IN DER REGEL schwierig bei Verschleissteilen die GESETZLICH VORGESCHRIEBENE SACHMÄNGELHAFTUNG DES HÄNDLERS durchzusetzen...
EGAL, er hat's ja trotzdem gemacht Nichts desto trotz ist der Displayfehler ein Sachmangel dessen Behebung niemals mehr als das Fahrzeug kostet und selbst wenn, muss der Händler trotzdem ausbessern...