Beiträge von dareen

    Eine Gewährleistung ist GESETZLICH festgelegt und kann gegenüber Privatpersonen vom Händler nicht ausgeschlossen werden.


    Ach was? Ernsthaft??? Wusste gar nicht, dass ich das irgendwo geschrieben hab :whistling: Lies erstmal ein paar mehr Beiträge von mir und nicht nur das, was Du lesen willst :whistling:



    Erzähle hier nicht so einen Unsinn. :wacko:


    Und Du mach mich hier nicht dumm an - ich hab leider mehr als genug Erfahrung mit dem Thema Gewährleistung und Garantie machen müssen als mir lieb ist :thumbdown:



    Der Mangel an sich war bei Kauf / Übergabe vorhanden, und somit greift die Gesetzliche Gewährleistung zu 100%.
    Die Bremse kann 1000 mal Verschleissteil sein, beim Kauf vom Gewerbe ist diese genau so involviert wie eine Kupplung usw.


    Das ist ja alles schön und gut, aber trotzdem ist die Sachlage bei VERSCHLEISSTEILEN NICHT EINDEUTIG!!!!!!!!
    Und weil es ja so schwer ist zu suchen und mal sein "Halbwissen" zu verifizieren bevor man irgendwen des Unsinns bezichticht, hab ich das mal für Dich gemacht:


    Verschleissteile vs. Sachmangel


    Er hat es ja offenbar geschafft noch vom Hof zu fahren und selbst der TÜV hat die Bremsen ja offenbar noch für gut befunden, daher ist davon auszugehen, dass die noch funktioniert haben beim Kauf und es wurde offenbar NICHTS IM KAUFVERTRAG ZU DEM THEMA BREMSENZUSTAND VERMERKT. Daher ist es IN DER REGEL schwierig bei Verschleissteilen die GESETZLICH VORGESCHRIEBENE SACHMÄNGELHAFTUNG DES HÄNDLERS durchzusetzen...


    EGAL, er hat's ja trotzdem gemacht :thumbup: Nichts desto trotz ist der Displayfehler ein Sachmangel dessen Behebung niemals mehr als das Fahrzeug kostet und selbst wenn, muss der Händler trotzdem ausbessern...

    @ Dareen


    Das ESN nutze ich auch und bin vollstens zufrieden ! Kann dir als Geschmacksrichtung Hazelnut und Strawberry-whitechocolate empfehlen :thumbup:


    Klingt zwar lecker, hat aber weniger Eiweißgehalt als Vanille (was ich ganz lecker finde) ... :P noch mehr Eiweiß is nur im "Natural" aber das schmeckt wahrscheinlich eklig :pinch: ... Und gegen Haselnüsse bin ich leicht allergisch :D

    ...


    Was sind die Vorteile wenn ich bei einem Händler kaufe? Nachteile?
    ...


    1) Du hast die gesetztlich vorgeschriebene Gewährleistungpflicht des Händlers, die der auch nicht ausschließen sondern max. auf 1 Jahr kürzen kann, was in der Regel der Fall ist. Die Gewährleistungspflicht besteht übrigens immer, im Gegensatz zur Garantie ;) Private Verkäufer können die Gewährleistung komplett ausschließen und wenn nicht noch zufällig ein Rest Werksgaranitie besteht, dann stehst Du im Falle eines Defekts nach dem Kauf allein da :thumbdown:


    2) Das Auto ist beim Händler i.d.R. teurer, eben genau wegen Punkt 1 ;)

    Naja.. Aber es wurde ihm ja gesagt, das die sich wieder frei Bremsen.
    ...



    ...Ich hab es beim Kauf erwähnt das die Bremse nicht mehr so toll ist bzw. das beim Bremsen geräusche von der Hinterachse kommen.
    Die haben nachgeschaut und gesagt das die Bremse nur Rost hat und das es sich wieder freifährt.


    Hast Du dafür Zeugen? Wurde das schriftlich festgehalten? :whistling: Leute, seid nicht so naiv!!! :pinch: Bremsscheiben sind Verschleißteile und damit wird die Gewährleistung schon fast selbstredend ausgeschlossen... Natürlich kann man es im schlimmsten Fall auch mit dem Anwalt versuchen einzuklagen aber die Chancen stehen da i.d.R. nicht so gut.



    Da es mein erstes Auto ist konnte ich den Zustand der Scheibe nur schlecht einschätzen. ...


    Sorry, aber das ist keine Ausrede, die wird auch kein Richter anerkennen :thumbdown: Wenn man keine Erfahrung mit so etwas hat, dann sollte man sich jemanden mit der nötigen Fachkenntnis zum Kauf mitnehmen, der dann im Übrigen auch bestätigen kann, dass irgendwelche mündlichen Aussagen gemacht wurden.



    Wie gesagt: Versuch es trotzdem einfach über die Gewährleistung, erhoffe Dir aber nicht sonderlich viel davon.


    Genau anders herum: Bremsscheiben sind Verschleißteile und fallen daher nicht unter die Gewährleistungspflicht. Das hättest Du schon beim Kauf bemängeln müssen und ggf. auffordern, dass die gewechselt werden. Da Du das aber beim Kauf schon gesehen hast wie die aussehen und sowas nicht über Nacht passiert stehen die Chancen daher sehr schlecht, dass Du das über die Gewährleistung gemacht bekommst... es sei denn, der Händler zeigt sich SEHR kulant :huh:


    Zum Thema Displayfehler: Das fällt definitiv unter die Gewährleistungspflicht, da der Mangel offenbar beim Kauf noch nicht bestand und der Händler jetzt im ersten halben Jahr nach Kauf das Gegenteil beweisen muss. Und ein Tacho zählt definitiv nicht zu Verschleißteilen ;)

    ... Mein Reifenhändler hat den Reifen nicht laufrichtungsgebunden Montiert....


    Diese Aussage ergibt überhaupt keinen Sinn :pinch: Dreht sich der Reifen während der Fahrt auf der Felge immer wieder um und ändert seine Laufrichtung oder wie kann man einen Reifen "nicht laufrichtungsgebunden montieren"? :pinch: Der Reifenhersteller gibt eine Laufrichtung vor oder auch nicht (d.h. die Reifen sind nicht laufrichtungsgebunden, was bei Dunlop häufig vorkommt). So wie es scheint, sind genau die hier betroffenen Reifen auch nicht laufrichtungsgebunden aber vom Profil her offenbar verdreht montiert im Vgl. zu den anderen Reifen, daher ergibt die Aussage


    dann wieder hin und nachbessern lassen. Die Laufrichtungsbindung hat schon ihren Sinn.


    auch keinen Sinn. Da gibt's nix nachzubessern. Wenn dann kann er den Reifenhändler mal nett bitten, ob der nicht den einen Reifen mal umdreht ;)


    Ich würde mal die Spur und den Sturz prüfen lassen und schauen, ob Du den Sägezahn, nach dem die Symptome nämlich klingen, wieder ordentlich abfahren kannst ;) Weil Sägezahnbildung meist auf ein falsch eingestelltes Fahrwerk hindeutet ... außer bei manchen Reifen die dafür anfällig sind, egal wie das Fahrwerk aussieht :thumbdown:


    Ja hol ihn in Wolfsburg ab mi Übernachtung im Riz Carlton.


    Glückwunsch zur Bestellung ^^ Aber is KW 50 is noch 'ne Weile hin :P



    Wüsste nicht warum er hier nicht seine Vorfreude teilen sollte?


    Ich und viele andere haben es damals genauso gemacht, und er hat wenigstens definitiv bestellt und nicht geschrieben "in 6 Monaten bestell ich meinen Golf 7 R, hier schonma die Vorstellung".
    ...


    Genau!!! Lasst ihn doch mal seine Bestellung posten! Im Thread "Eure neueste Anschaffung" werden doch auch gefühlte 90% nur Bestellungen und keine tatsächlichen Anschaffungen gepostet... und der Thread is auch noch nich dicht ;)

    Ich würde auch versuchen die Gründe für die vielen Vorbesitzer zu ermitteln. Im ersten Moment klingt es natürlich komisch, dass die Besitzer in so kurzer Zeit gewechselt haben allerdings kann das auch plausible Gründe haben die nicht gegen die Qualität des Autos sprechen. Einige Leute melden ein Fahrzeug auch nur innerhalb der Familie um aus versicherungstechnischen Gründen und wegen Ermäßigungen etc... Daher im Brief mal auf die Nachnamen achten und unbedingt auch den vorherigen Brief verlangen - wenn ich mich recht entsinne passen nur 4 Halter in einen Brief und dann gibt's 'nen neuen und der alte wird entwertet und ist meist nicht mehr "greifbar" :thumbdown:

    Ehhm ja jetzt wo du's sagst 8|
    mündlich zwar versichert, dass ein Jahr Händlergarantie ist, aber ob nun er privat, oder die Firma drauf steht muss ich nochmal schauen :rolleyes: Glaube aber lief unter seiner Firma


    Kaufvertrag reicht doch in der Regel? Bei meinem Polo hatte ich beim Händler auch nur nen Kaufvertrag und konnte über ihn erfolgreich zwei kaputte Zündspulen austauschen.


    Natürlich reicht für die Inanspruchnahme der Gewährleistungspflicht des Händlers der Kaufvertrag aus :pinch: Was soll es dazu sonst noch geben? Für abgeschlossene Garantien gibt es eine extra Bescheinigung, wenn nicht im Kaufvertrag vermerkt.


    Ich glaube die vorangegangene Anmerkung bezog sich eher auf die Aussage, dass der Händler sich um alles kümmert wenn Rechnungen oder Reparaturen anfallen - das solltest Du Dir schriftlich geben lassen!!! Die Gewährleistungspflicht des Händlers Dir gegenüber beinhaltet auch, dass Du dem Händler die Chance zur Nachbesserung geben musst. Wenn Du das Kfz jetzt woanders reparieren lässt kann sich der Händler schön ins Fäustchen lachen und muss Dir rechtlich korrekt einen Schei$$ bezahlen :whistling:


    Du könntest zumindest im Vorfeld bei einer Werkstatt vor Ort versuchen abzuklären, wo das Problem liegt und dann immer noch entscheiden wie weiter und ggf. vom Händler eine Kostenübernahme anfordern - zugesagt hat er sie ja zumindest schon ...

    Deine Bremsen sind aber nicht unterschiedlich gefärbt oder heiß nach der Fahrt? Nicht, dass da ein Bremsklotz hängt und schleift...



    ...Lautzeit ist erst bei ~ 30TKM, vor drei Wochen gebraucht gekauft


    Ab zum Händler - ich hoffe das war kein Privatkauf - und Sachmangel anzeigen, bzw. der soll das gefälligst prüfen! Probefahrt mit dem Händler machen und Problem vorführen, soll der sich kümmern - sowas fällt in die Gewährleistung und wenn er das Problem jetzt behebt kann er sich vlt. sogar eine spätere viel kostenintensivere Reparatur eines Teils ersparen, das dann vermutlich nicht den Geist aufgegeben hätte.