Rufus, ja du hast Recht, das Ganze ist etwas verwirrend
Um es nochmal zusammenzufassen:
Drei von drei kontaktierten, voneinander unabhängigen VW Fachbetriebe habe mir jetzt per Mail geschrieben das Der Umbau inkl. Schlossträgerwechsel rechtens ist und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit der Versicherungschutz erhalten bleibt, da es sich ausschliesslich um VW Originalteile handelt. Als letztens bekam ich die Antwort von meiner Stammwerkstatt, zu lesen auf der letzten Seite:
"Guten Tag Herr XXXXXXXX,
ich hatte heute die Möglichkeit mit unserem Sachverständigen über die Umbaumassnahme zu sprechen. Dazu gibt es folgende Auskunft: die verschiedenen Fronten des Golf 5 sind über die Fahrzeug-ABE abgedeckt, sodass eine weitere Abnahme/Zulassung nicht erforderlich ist. Daher steht aus seiner Sicht diesem Umbau nichts im Wege."
Gleichzeitig hatte ich eine Mail an VW in Wolfsburg geschrieben und diese antworteten Folgendes:
"Sehr geehrter Herr XXXXXX,
vielen Dank fuer Ihre E-Mail.
Wir koennen Ihnen leider keine Unbedenklichkeitsbescheinigung fuer die Anbauteile des Golf V GT Sport ausstellen, da diese
serienmaessig an einem Golf V verbaut wurden und damit ein Teil der Serien ABE der Golf V Baureihe sind.
Bitte wenden Sie sich nach der Umruestung an eine amtlich anerkannte Pruefstelle (zum Beispiel TUeV oder DEKRA) um zu klaeren,
ob eine Abnahme notwendig ist."
Vielleicht ist es jetzt etwas übersichtlicher.
hypuh