Beiträge von hypuh

    Mahlzeit!


    Da ich in Kürze einen Schlossträger beim :) für meinen Goal mit 1,6Liter Benziner bestellen möchte, müsste ich wissen wo der Unterschied zwischen den beiden Versionen ist:


    1k0 805 588 S
    1k0 805 588 F


    Ist es egal welchen ich verwende? Passt nur einer?


    Laut AKTE sind beide für z.B den GT Sport vorgesehen, und im GT Sport gibt es ja auch meinen 1,6L Motor.


    hypuh

    Ach weisst du, hier im Forum dutzen sich alle, warum sprichst du mich mit SIE an? ;)


    Wie hier und in dem gestern von mir verlinkten Thread zu lesen ist, habe ich in den letzten 2 Wochen von 3 VW Meistern die Auskunft bekommen das der Umbau inkl. Schlossträgerwechsel legal ist, bei einem Händler hats sogar nochmal der DEKRA Mitarbeiter bestätigt. Eine Unbdenklichkeitserklärung habe ich nicht bekommen da VW 1.) derzeit keine mehr rausgibt und 2.) laut der Aussage von VW die Teile des GT Sport sowieso in der "Fahrzeug-ABE" enthalten sind.

    Rufus, ja du hast Recht, das Ganze ist etwas verwirrend ;)


    Um es nochmal zusammenzufassen:
    Drei von drei kontaktierten, voneinander unabhängigen VW Fachbetriebe habe mir jetzt per Mail geschrieben das Der Umbau inkl. Schlossträgerwechsel rechtens ist und die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs und somit der Versicherungschutz erhalten bleibt, da es sich ausschliesslich um VW Originalteile handelt. Als letztens bekam ich die Antwort von meiner Stammwerkstatt, zu lesen auf der letzten Seite:
    "Guten Tag Herr XXXXXXXX,


    ich hatte heute die Möglichkeit mit unserem Sachverständigen über die Umbaumassnahme zu sprechen. Dazu gibt es folgende Auskunft: die verschiedenen Fronten des Golf 5 sind über die Fahrzeug-ABE abgedeckt, sodass eine weitere Abnahme/Zulassung nicht erforderlich ist. Daher steht aus seiner Sicht diesem Umbau nichts im Wege."


    Gleichzeitig hatte ich eine Mail an VW in Wolfsburg geschrieben und diese antworteten Folgendes:
    "Sehr geehrter Herr XXXXXX,


    vielen Dank fuer Ihre E-Mail.


    Wir koennen Ihnen leider keine Unbedenklichkeitsbescheinigung fuer die Anbauteile des Golf V GT Sport ausstellen, da diese
    serienmaessig an einem Golf V verbaut wurden und damit ein Teil der Serien ABE der Golf V Baureihe sind.


    Bitte wenden Sie sich nach der Umruestung an eine amtlich anerkannte Pruefstelle (zum Beispiel TUeV oder DEKRA) um zu klaeren,
    ob eine Abnahme notwendig ist."


    Vielleicht ist es jetzt etwas übersichtlicher.


    hypuh

    Ja, der Punkt ist aber, das die Teile in der Fahrzeug ABE des Golf V enthalten sind, du brauchst also keine ABE für jedes einzelne Teil.
    Dazu hat mir mein VW Händler in Absprache mit seinem DEKRA Menschen Folgendes geschrieben:


    "Guten Tag Herr XXXXXXXX,

    ich hatte heute die Möglichkeit mit unserem Sachverständigen über die Umbaumassnahme zu sprechen. Dazu gibt es folgende Auskunft: die verschiedenen Fronten des Golf 5 sind über die Fahrzeug-ABE abgedeckt, sodass eine weitere Abnahme/Zulassung nicht erforderlich ist. Daher steht aus seiner Sicht diesem Umbau nichts im Wege."

    Sehr komisch das Ganze. Ich habe erst gestern eine Email von meinem :) bekommen, darin geht es um den Umbau auf GT Sport Front. Er schrieb mir, das er auch mit seinem DEKRA Mitarbeiter gesprochen hätte, und dieser bestätigte seine eigene Meinung indem er sagte, das der Umbau mit Originalteilen keine Abnahme benötige da alle Teile in der Fahrzeug ABE des Golf V inbegriffen sind.
    Das würde ja dann auch auf das von dir geplante R32 Heck zutreffen.


    Zwei weitere VW Händler sagten mir ebenfalls das man die Teile bedenkenlos verbauen kann ohne das die Zulassung erlischt oder Ähnliches.


    hypuh

    Aussage vom TÜV: Die Splitterfestigkeit der Stoßstangenverkleidung ist nichtmehr gegeben, bzw. es gibt keine Informationen darüber wie sich das wegdremeln des Materials auf die Splitterfestigkeit bzw. das Splitterverhalten auswirkt. Das Teil hat eine Zulassung in seinem Zustand den es vom Werk aus hat, wenn man es nun verändert kann die Konstruktion onstabil werden und sich anders verhalten wenn du einen Fußgänger mitnimmst. Ob es dir nun egal ist oder nicht, muss du entscheiden.


    Ich für meinen Teil kann es mit meinem Gewissen nicht vereinbaren. Wenn es das Schicksal so will erwische ich in 6 Monaten einen Passanten, ein pfiffiger Gutachter entdeckt die veränderten Teile und schon zahlt die Versicherung nichts mehr. Die Wahrscheinlichkeit ist zugegebenermaßen sehr gering, aber FALLS es doch mal passiert... deshalb baue ich komplett um.

    Muss nicht eingetragen werden da alles VW Originalteile sind, habe mich auch gerade erst sehr lange damit beschäftigt und mit VW bzw. Dekra geredet.


    Nimm den Schlossträger vom GT Sport, da gibt es nur einen: 1ko 805 588 F