Beiträge von Superspeedy

    Vielleicht kann mir hierja mal jemand helfen.
    Meine Bekannte schreibt folgendes:

    Zitat

    ich will höchstens gerne son funkschlüssel aber da habe ich bisher keine genaue auskunft über kosten gekriegt.


    Sie hat elektrische Fensterheber und auch elektrische Spiegel.


    Zitat

    ist nen 1,6 l 102 PS, automatik, um die 90000 gelaufen und bj glaub ich 2000


    Sie hätte gerne die original ZV über die FFB.


    Wer kann ihr helfen und ihr mitteilen welche Teile sie benötigt und was die Teile ca. kosten!!??


    Ich lese das hier mit dem KStG., woran erkenne ich welches ich habe und welches ich brauche.
    Welche weiteren Teile werden noch benötigt??


    Über Hilfreiche beiträge würd ich mich freuen und sie wäre dankbar

    memotec
    Z.B. gibt es einen Fehler in dem Premio Katalog.
    Da sind die Felgen in schwarz abgebildet und heißen auch black.
    Der Chef der Firma sagte aber, dass es eher Anthrazit ist.
    Bin selber gespannt, wie die Dinger life wirken.


    Ist denn die Felge jetzt gernerell mehr in Anthrazit gehalten oder eher schwarz.


    Premio, und alles anderen haben die augenscheinlich in Schwarz, im Angebot und der Vertreter sagt und Deine Bilder sind in Anthrazit.


    Es ist ja egal wo man schaut, man sieht die farblich nur in schwarz!!
    Oder sind es gar 3 Farben auf dem Markt:
    Silber,Black und Anthrazit Graphit??


    Wäre schön zu wissen, bevor man die vekehrte Farbe ordert =) :evil:


    Um Aufklärung von MEMOTEC wird hier gebeten - ohne das ich nörgle :D

    zu § 60 StVZO


    § 60 wurde aufgehoben, mit Wirkung vom 01.03.07 durch Art.2 Nr.20 iVm Art.12 Abs.2 der Verordnung zur Neuordnung des Rechts der Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr und zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 25.04.06 (BGBl_I_06,988)


    Bisheriger Wortlaut:


    §_60 StVZO
    Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen
    (1) 1Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummern (§ 23 Abs.2) sind in schwarzer Schrift auf weißem Grund anzugeben.
    2Bei Fahrzeugen, deren Halter von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist, ist die Beschriftung grün auf weißem Grund; dies gilt nicht für


    Fahrzeuge von Behörden,


    Fahrzeuge des Personals von diplomatischen und konsularischen Vertretungen,


    (weggefallen)


    Kraftomnibusse und Personenkraftwagen mit 8 oder 9 Sitzplätzen einschließlich Führersitz sowie Kraftfahrzeuganhänger, die hinter diesen Fahrzeugen mitgeführt werden, wenn das Fahrzeug überwiegend im Linienverkehr verwendet wird,


    Leichtkrafträder, Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor,


    Fahrzeuge von Behinderten im Sinne von § 3a Abs.1 und 2 des Kraftfahrzeugsteuergesetzes,


    schadstoffarme und bedingt schadstoffarme Fahrzeuge der Stufe C,


    Fahrzeuge mit einem Ausfuhrkennzeichen nach § 7 Abs.2 der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr.


    3Außerdem ist die Beschriftung grün auf weißem Grund bei Kennzeichen von Kraftfahrzeuganhängern, denen nach § 23 Abs.1a ein solches Kennzeichen zugeteilt worden ist.
    4aKennzeichen dürfen nicht spiegeln, und sie dürfen weder verdeckt noch verschmutzt sein;
    4bsie dürfen auch nicht mit Glas, Folien oder ähnlichen Abdeckungen versehen sein.
    5aForm, Größe und Ausgestaltung einschließlich Beschriftung von Kennzeichen müssen den Mustern, Maßen und Angaben in Anlage Va entsprechen;
    5bfür Kennzeichen von Kleinkrafträdern, von Fahrrädern mit Hilfsmotor und von motorisierten Krankenfahrstühlen gilt Anlage VII;
    5cfür Kennzeichen von Dienstfahrzeugen der Bundeswehr gelten Anlage V Seite 5 und Anlage VII Seite 4.
    6§ 28 Abs.5 bleibt unberührt.


    (1a) 1Kennzeichen nach Absatz 1 müssen reflektierend sein und dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.
    2Ausgenommen sind Kennzeichen an Fahrzeugen der Bundeswehr.


    (1b) (weggefallen)


    (1c) Saisonkennzeichen (§ 23 Abs.1b) müssen reflektierend sein und nach Maßgabe der Anlage Vb dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.


    (1d) Oldtimerkennzeichen (§ 23 Abs.1c) müssen reflektierend sein und nach Maßgabe der Anlage Vc dem Normblatt DIN 74069, Ausgabe Juli 1996, entsprechen sowie auf der Vorderseite das DIN-Prüf- und Überwachungszeichen mit der zugehörigen Registernummer tragen.


    (2) 1aDas Kennzeichen ist an der Vorderseite und an der Rückseite des Kraftfahrzeugs fest anzubringen;
    1bbei einachsigen Zugmaschinen genügt die Anbringung an deren Vorderseite, bei Anhängern die Anbringung an deren Rückseite.
    2An schrägen Außenwänden können an Stelle jedes vorderen und hinteren Kennzeichens je 2 Kennzeichen beiderseits an jedem Ende des Fahrzeugs angebracht sein.
    3Bei Fahrzeugen, an denen nach § 49a Abs.9 Leuchtenträger zulässig sind, darf das hintere Kennzeichen - gegebenenfalls zusätzlich - auf dem Leuchtenträger angebracht sein.
    4Das hintere Kennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein.
    5Bei allen Fahrzeugen mit Ausnahme von Elektrokarren und ihren Anhängern darf der untere Rand des vorderen Kennzeichens nicht weniger als 200 mm, der des hinteren Kennzeichens nicht weniger als 300 mm - bei Kraftrollern nicht weniger als 200 mm - über der Fahrbahn liegen.
    6Die Kennzeichen dürfen die sonst vorhandene Bodenfreiheit des Fahrzeugs nicht verringern.
    7Der obere Rand des hinteren Kennzeichens darf nicht höher als 1.200 mm über der Fahrbahn liegen.
    8Läßt die Bauart des Fahrzeugs eine solche Anbringung nicht zu, so darf der Abstand größer sein.
    9Kennzeichen müssen vor und hinter dem Fahrzeug in einem Winkelbereich von je 30 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse stets auf ausreichende Entfernung lesbar sein.


    (3) 1Krafträder brauchen im innerdeutschen Verkehr ein vorderes Kennzeichen nicht zu führen.
    2Wird ein solches Kennzeichen in der Fahrtrichtung angebracht, so kann es der Kotflügelrundung entsprechend gekrümmt sein.
    3aSeine Vorderecken sind abzurunden;
    3bseine vordere und seine obere Kante müssen wulstartig ausgestaltet sein.


    (4) 1aHintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei Fahrzeugen der Gattung a Anlage V in der bis zum 1.November 2000 geltenden Fassung auf 20 m, bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf 20 m -;
    1bbei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m lesbar macht.
    2Bei Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen, die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens zulässig, jedoch nicht erforderlich.
    3Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.


    (5) 1aBeim Mitführen von zulassungsfreien Anhängern mit Ausnahme der in § 18 Abs.4 Satz 1 Nr.2 oder in § 53 Abs.7 bezeichneten Anhänger oder der Anhänger des Straßendienstes, die von den öffentlichen Verwaltungen oder in deren Auftrag verwendet werden, muß an der Rückseite des letzten Anhängers das gleiche Kennzeichen wie am Kraftfahrzeug angebracht werden;
    1bbei zulassungsfreien Anhängern in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben genügt ein Kennzeichen, das dem Halter des ziehenden Fahrzeugs für eines seiner Kraftfahrzeuge zugeteilt worden ist.
    2Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung des hinteren Kennzeichens gelten die Absätze 1, 1a, 2 und 4.


    (5a) Kennzeichen und Kennzeichen-Beleuchtungseinrichtungen an beweglichen Fahrzeugteilen sind zulässig, wenn das bewegliche Fahrzeugteil nur eine Normallage für die Straßenfahrt hat, ferner ohne Rücksicht auf dieses Erfordernis, wenn es sich um Kennzeichen und Kennzeichen-Beleuchtungseinrichtungen handelt, die nach § 49a Abs.9 und 10 abnehmbar sein dürfen.


    (5b) 1Wird das hintere amtliche Kennzeichen durch einen Ladungsträger oder mitgeführte Ladung - auch nur teilweise - verdeckt, so muß am Fahrzeug oder am Ladungsträger das amtliche Kennzeichen ungestempelt wiederholt werden.
    2Für die Ausgestaltung, Anbringung und Beleuchtung gelten die Absätze 1, 1a, 2 und 4 entsprechend.


    (6) Außer dem amtlichen Kennzeichen darf das Nationalitätszeichen "D" nach den Vorschriften der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr vom 12.November 1934 (RGBl.I S.1137) angebracht werden.


    (7) 1aEinrichtungen aller Art, die zu Verwechslungen mit amtlichen Kennzeichen Anlaß geben oder die Wirkung dieser Zeichen beeinträchtigen können, dürfen an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nicht angebracht werden;
    1büber Ausnahmen, insbesondere für die Zeichen "CD" (Fahrzeuge von Angehörigen anerkannter diplomatischer Vertretungen) und "CC" (Fahrzeuge von Angehörigen zugelassener konsularischer Vertretungen), entscheidet das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen nach § 70.
    2Als amtliche Kennzeichen im Sinne dieser Vorschrift gelten auch die nach der Verordnung über internationalen Kraftfahrzeugverkehr angeordneten oder zugelassenen Kennzeichen und Nationalitätszeichen.


    _________________________________________________________________


    EU Kennzeichen sind seit 2000 Pflicht, ausser ältere Fahrzeuge fahren noch ohne und würden aufgrund einer vorübergehenden Stilllegung ihr Fahrzeug wieder zulassen,dann ihr altes behalten.


    Zu Beginn der EU Kennzeichen war es auch erlaubt zu dem normalen Kennzeichen das große "D" Zeichen aufs Auto zu kleben, welches dann eine vorgeschriebene Grüße haben musste.
    Diese Aufkleber fallen seit dem Plichtgesetz weg!!!


    Pflicht bedeutet, das es in einigen EU Ländern Pflicht ist das EU Kennzeichen auf dem Fahrzeug haben zu müssen!!!!!
    Deswegen EU Kennzeichen!!


    Grüßchen und viel Spaß beim Lesen

    Das ist ein Anbieter, dessen Seite wegen Neuaufbau zur Zeit nicht errecihbar ist.


    Hatte ich schon geschaut nach dem Herrn Google.


    Da gibt es aber doch sicherlich noch den einen oder anderen Anbieter, den hier die eingefleischten kennen dürften ;)

    Hat denn jemand auch mal ein paar Links zu nem Vetreiber von größeren LLKern?!?


    Habe selbst den kleinen 130er und wenn ich das hier so lese, auch wenn es ja bei mir nicht um Lstg geht, würde mich das mit den LLK für den Sommer, also generell schon interessieren!!


    Was kostet denn so ein Teilchen, sowohl als auch?!?


    Also in diesem Fall für nen 130er PD


    Grüßchen

    Das hat ja mit Dummerheit oder Besserwisserei nichts zu tun.
    Es gibt sooo viele die meinen, das man einen Diesel in der heutigen Zeit nicht mehr "vorglühen" muss.


    Es gibt halt die "Glühwendelanzeige" auf die man heute immer noch achten sollte und beachten sollte bis sie erlischt!!


    Sehr viele starten direkt durch und wundern sich das man orgeln muss.
    Und der Motor darunter leidet.


    Meistens, das ist meine Erfahrung, macht man die Zündung halt 2 x an und wartet bis der Glühwendel erlischt.


    Dann starten, und der Motor springt ohne Probs und läuft wie verrückt.


    Einfach mal ausprobieren.


    Grüßchen

    Na siehste, von der Autobahn runter liegt auch kein Schnee,das ist noch zu tief, da kann auch die Sonne scheinen =) :D, und dann rechts ab -> Winterberg und es geht nur noch die Stufen hoch zum Schnee!!


    Und wie sah es mit den anliegenden blinden Freunden aus dem Nachbarland aus - war doch sicherlich voll davon auf der Straße.


    Blinde Autofahrer, mit Sommerreifen auf dem Wagen und, ich habe es selbst erlebt, bei einem Golf IV mit Schneeketten auf der Hinterachse.
    Aber der Kollege durfte eh nicht weiterfahren, denn die Rennleitung hat ihm erst mal ne Zwangspause verpasst =)
    Schon ein paar Tage her, aber bei den NLern an der Tagesordnung in Winterberg!!


    Grüßchen

    Na ich denke zumindest für dieses Wochenende hat der Kollege aus CR sich nicht angeschmiert!!
    Bei den Wetterverhältnissen wird er sich dort oben so richtig wohl fühlen beim Schlittenfahren.
    Und Samstag wird es nicht anders aussehen.


    Ich denke, dass man da den Sauerländern, wie ich einer bin, schon vertrauen kann =) =) =) :D


    Auch wenn Winterberg noch einmal ein paar Meter weiter oben liegt!!


    Aber selbst in der HSK Tiefebene ist es am schneien ;) , was natürlich nicht liegen bleibt.


    Vielleicht meldet er sich ja mal wenn er fertig ist mit dem Rodeln in Winterberg,Züschen oder Altastenberg.


    Grüßchen

    Das ist die offizielle Seite des Wintersportortes Winterberg, die des Verkehrsvereins und weiteren Institutionen, wie der Stadt selbst z.B. - keine zusammengewürfelte!!!


    Die Seite zeigt wie es ist!!!


    Wenn die Seite nicht aktuell ist, dann weiß ich nicht welche es sein soll!!!


    Und wenn es nicht so ist, dann kannst Du dich bei dem Verkehrsverein beschweren!!


    Aber aufgrund der Wetterlage in Winterberg selbst, also den Temperaturen, gehe ich zu 100% davon aus, das es dort so ausschaut wie auf den Bildern!!!


    Bin da bei dieser Witterung nebenberuflich mit meinem Bus durch die Gegend gefahren und weiß wie es da im März noch ausschaut!!


    Wenn die Temp. anders wären würde ich Dir abraten dort hinzufahren!!


    Die haben dort nicht nur Naturschnee, sondern auch über 100 Schneekanonen für die Anlagen.


    Also:


    Ski und Rodel gut


    Ansonsten, und das soll helfen, es ist eine Erfindung aus dem 1900 Jahrhundert, kann man das Telefon benutzen und beim Verkehrsverein selbst anrufen und die schauen dann mal ausm Fenster und sagen Dir ob es sich lohnt dorthin zu fahren


    Grüßchen

    Da die ja nicht sooo dunkel ausfallen wie im Katalog, denke ich das die auf meinem Silberblauen sehr gut fahren kann.


    Sehen doch gut aus!!


    Leider mit Blitzlich gemacht, was ja wieder einmal verfälscht.
    Aber die Speichen kommen wirklich Titan oder Anthrazitmäßig rüber!!


    Stehen die Speichen jetzt raus oder täuscht das nur durch die Aufnahme??!!


    Und dank dem Vertreter mal schön, der sich bei dem Wtter wohl den Ar.... abgefroren hat ;)


    Und dank Dir für die Bilder!!


    Ich denke meine Entscheidung ist gefallen in Sachen Felgen:


    CARMANI CA2 in Black in 8x18 ET 35 mit 225/40/18


    Grüßchen

    100


    Wenn es aufgehört hat so schweinekalt zu sein und es aufgehört hat zu schneien!!


    Das ist ja halt noch Winterwetter.
    Auch wenn die Suppe nicht liegenbleibt, könnte man bei einer netten hübschen Überprüfung durch die Kollegen von der Rennleitung dann schon Pech haben.


    Habt ihr denn schon gewusst, das wenn die einen zum Bluttest schicken, nachdem man das "Blasen" verweigert hat, und die null Promille im Blut feststellen, die Kosten in Höhe von ca. 200€ die Rennleitung übernehmen muss!!!


    Werd ich mal ausprobieren wenn ich mal wieder aus Jux und Dollerei blasen muss.
    Dann werde ich denen mal Blut spenden und die dürfen zahlen =) ;) :]


    Da ich eh regelmäßig Blut spende, kommt es darauf auch nicht mehr an. ;)