Beiträge von Superspeedy

    Also ich sach mal so, wer eine GRÜNE Plakette hat kommt eh überall rein.
    Grüner wird sie ja nicht!!


    Das die Sache mit den Plaketten einfach nur Abzocke ist, sagt die ADAC Studie und noch Studien von anderen Instituten.
    Die Werte bleiben als "schlecht" erhalten.
    Die Verbesserung der Luft in den Bereichen hat sich ja gerade mal um 0,01 % gebessert, wenn ich das so in Erinnerung habe.


    Und das die stickige Luft an den Eingangsbereichen der Umweltzonen keinen Halt machen ist auch jedem klar.


    Wer, wie ich, nur den KAT hat, könnte, um an die GRÜNE Plakette zu kommen, das Ganze ja durchziehen und sich die den DPF druntermachen lassen.
    Bei mir wird nur leider keine solche Aktion angeboten, weil IVer, und bei mir wäre der KAT mit fällig weil über 5 Jahre und 80 TKm.
    Käme bei mir dann ganz schön teuer.


    Meine Meinung zu dieser ganzen Sache ist, das das Ganze sicherlich, also die Sache mit den Plaketten eh irgendwann einmal wieder gekippt wird, da sich an der Verbesserung der LUFT nichts tut.


    Und die Fahrzeuge ALT, also mit ohne ;) Filter, sterben mit der Zeit eh aus.


    Hier noch mal eine kleine Texpassage zum Thema Förderung usw.:


    In Deutschland wird die Nachrüstung von dieselbetriebenen Pkw mit Partikelfiltern steuerlich gefördert. Der Deutsche Bundestag hat am 1. März 2007 den Gesetzentwurf für ein Viertes Gesetz zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes (BT-Drs. 16/4010) entsprechend der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (BT-Drs. 16/4449) angenommen. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf am 9. März 2007 ebenfalls zugestimmt. Das Gesetz ist zum 1. April 2007 in Kraft getreten. Nachträglich eingebaute Dieselrußpartikelfilter werden rückwirkend bis zum 1. Januar 2006 gefördert. Für Diesel-Pkw, die bis Ende 2006 erstmals zugelassen worden sind und nach Einbau eines Filters nachweislich bestimmte Grenzwerte der Feinstaubemissionen einhalten, wird bis Ende 2009 ein Kfz-Steuernachlass von bis zu 330 Euro gewährt werden.


    Ab dem 1. April 2007 erhöht sich zudem für nicht umgerüstete Diesel-Pkw mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2006 die KFZ-Steuer um 1,20 Euro je angefangene 100 cm³ Hubraum. Für den Halter eines Diesel-Pkw mit 2000 cm³ Hubraum ist das eine jährliche Mehrbelastung von 24 Euro. Der Steueraufschlag ist vorerst bis zum 31. März 2011 begrenzt.


    Diesel-Neuwagen ohne Partikelfilter mit Zulassungsdatum 1. Januar 2007 oder später werden ebenfalls mit dem Steueraufschlag belegt. Es sei denn, sie halten den zukünftigen Euro-5-Grenzwert für Partikelmasse von 0,005 g/km ein.


    Entgegen anderslautenden Forderungen wird nur der nachträgliche Einbau eines Rußpartikelfilters steuerlich gefördert. Fahrzeuge, die bereits ab Werk mit einem entsprechenden Filter ausgerüstet sind, fallen nicht unter das Gesetz und werden somit auch nicht steuerlich gefördert.


    Dieselfahrzeuge ohne Filter erleiden gegebenenfalls durch Steuernachteile und mögliche Fahrbeschränkungen einen Wertverlust. Umgekehrt steigert ein Filter den Verkaufswert.


    @Jacob


    Die Zuteilung der Gelder wurde, wenn ich mich jetzt nicht vertue, bis in das erste Quartal 2010 verlängert,denn die DPF Lieferanten kommen mit den Filtern nicht nach - und man will ja niemanden benachteiligen.


    Aber auch hier gilt - sind die 200 T€ ausgeschöpft, hat sich das erledigt.
    Ob Jahresende oder nicht.


    Man muss immer wieder feststellen, das die Autohäuser, oder andere "Experten" falsche Aussagen treffen um so den Kunden zu verwirren und zu locken.


    @ BlackAce


    Fakt ist wohl, das die Fahrzeuge die nicht nachgerüstet werden oder vom Werk aus mit einem DPF ausgestattet sind, den "Strafzuschlag" zu zahlen haben und Du mit der Nachrüstung halt die 330 € bekommst, was ja als Vergütung der zuviel bezahlten Steuern der letzten Jahre gelten soll.
    Aktuell wirst Du dann in der Zukunft bei den Steuern vergünstigt

    Hai Timber,


    solltest DU diese Info von ATU haben, bestell Ihnen mal schöne Grüße und sag denen das sie keine Ahnung haben, und sich mal genauer mit den seit Juli geltenden Regelungen in Sachen DPF und dessen Nachrücstung beschäftigen sollten.


    Solltest Du das nur gehört haben, für ich hier nur für Dich mal zwei LINKS ein, wo DU dich mal schlau lesen kannst und anderen die Förderung schmackhaft machen kannst.


    Die Bestimmungen und Regelungen sind alle im Netz auf der BAFA Seite zu finden.


    HIer mal die Links:
    Interessant für dich als ungläubigen ist die Nr 7 Abs. 7.2
    DPF Förderung


    Und hier noch die andere Variante "Zuschuss sichern oder Steuern sparen!?"
    Zuschuss sichern oder Steuern sparen


    Wie DU in dem zweiten Link nachlesen kannst, hat man die Möglichkeit sich die Steuern als solche zu sparen indem man nicht mehr zahlt bis zur Höhe des Betrages oder sich halt das Geld auszahlen lässt.


    Wobei die BAFA unter Abs 7.2 nur die Auszahlungsvariante erwähnt.


    Ich hoffe das ich Deine Unwissenheit ein klein wenig korrigieren konnte und Du nun ein bisschen mehr aufgeklärt bist. :thumbup:


    Ansonsten war TT eine gute Wahl.
    Die anderen Infos waren schon bekannt.


    Grüßchen


    Noch vergessen zu erwähnen:
    In dem Antragsformular steht auch drin, das man die Bankverbindung angeben sollte für die Überweisung

    Klasse Auto, TOP Ausstattung.


    Schaue ich mich auch gerade so ein klein wenig nach um.
    So die 2.0 Ltr 170 PS Maschine hat es mir bei dem angetan.
    DSG hätt ich auch gerne.


    Aber war das ne Abholung AS?
    Kommt mir da so bekannt vor der Saal ;)


    Hat der eigentlich auch schon die neue Fußbodenheizung on Board??


    Es wird sicherlich dann demnächst auch Bilder geben wie er in der freien Natur steht.
    Sind jetzt noch ein klein wenig dunkel!


    Grüßchen

    Jau, das stimmt wohl.
    Deswegen ist es ja auch immer besser, wenn man von vorneherein eine Nummer angibt, damit man weiß worum es geht. :thumbup:


    Lasse ja mit mir reden.


    Bei mir ging es ja nur um die beiden genannten GFW, denn die sind ohne Probleme fahrbar.
    29525 1/2
    39525 1/2


    Ich bin dann mal hier raus und schaue mir das nur mal weiter an, so ab und an.


    Tschökes

    1.4 er
    29525 1/2


    1.9er AJM
    29525 1/2


    Was fällt da auf, es sind, und die Daten habe ich gerade von der H&R Seite kopiert, dieselben Gutachten


    Das gleiche gilt für das Fahrwerk 39525 1/2


    Wenn er doch das Fahrwerk für die große Klasse hat, also das mit der "2" am Ende, ist es doch logisch, und das steht ganz klar in dem Gutachten drin, das man auch mit dem großen die kleine Gewichtsklasse fahren darf.


    Nur nicht umgekehrt!
    Wenn man als Endung eine "1" stehen hat, darf man das Fahrwerk nicht in die Klasse der Fahrzeuge ÜBER 910 Kg einbauen.


    Man kann doch alles auf der H&R 1.9er Seite und der H&R 1.4er Seite nachlesen.


    Ist beides mal die Auswahlseite wo man nur auf das Fahrzeug gehen muss und man dann schon sieht was Sache ist.


    Man muss ich nur die beiden Typenbezeichnungen und die Gutachtennummer anschauen und sieht das es die gleichen sind!!


    Wichtig ist was am ENDE steht, die "1" oder die "2"


    Da er nun nur die "1" bräuchte,aber die "2" hat, hat er doch absolut kein Problem mit der Eintragung.


    Das GROßE beinhaltet da immer das KLEINE

    Momentan, man sehe es mir nach, verstehe ich die Problematik nicht so ganz.


    Hast Du denn nicht mal die Fahrwerksnummer zur Hand!?
    Es gibt Fahrwerke mit und ohne Gutachten, für die kleine Gewichtsklasse und die große, also über 910 Kg, welche INCL. der kleinen Gewichtsklasse sind.


    Poste doch mal die Nummer, die würd MICH mal interessieren.


    Auf dem Bild sieht man die nicht!


    39525-1 für die kleine Klasse
    39525-2 für die große Klasse incl. der kleinen


    Und diese Fahrwerksnummern stehen auch bei dem 1.4er auf der Liste!!

    42 € + Einbau


    Aber was macht denn VW für ein Angebot.
    Meistens ist da noch im Text etwas versteckt.


    Der Filter wird dann im Anschluss von einer Prfüoragnisation abgenommen, man bekommt eine Bescheinigung über den ordnungsgemäßen Einbau und geht damit zum Finanzamt und bekommt, im Gegensatz zur sonstigen regel, das Geld bis ins erste Quartal 2010 aufs Konto überwiesen - es sei denn, das zur Verfügung gestellte geld ist eher weg.


    Da gibt es aber auch noch Regeln wie da mit dem KAT zu verfahren ist, wenn der Wagen älter als 5 Jahre.


    Leider gilt das bisher nur für Fahrzeuge Tyo Golf V.
    Bei mir wäre der KAT auch fällig :(


    Aber ich fahre weiter nur mit dem KAT durch die Gegend.


    Aber so sieht es zumindest erst mal jetzt aus.


    Selber Einabauen ist da nicht, denn das zieht eine Einzelabnahme beim TÜV mit sich!!


    Grüßchen