Verschärfungen im Bußgeldkatalog
Fahrverbote im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten werden von jetzt drei auf sechs Monate raufgesetzt.
Wer künftig ohne Freisprechanlage mit dem Handy beim Telefonieren erwischt wird, zahlt 40 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Telefonieren ist auch für Radfahrer verboten! Sie zahlen 25 Euro, wenn die Polizei sie ertappt.
Die Gurtpflicht wird jetzt auch in Reisebussen eingeführt. Wer vorhandene Gurte nicht anlegt, kann mit 30 Euro zur Kasse gebeten werden.
Wer in Zukunft sein Fahrzeug an Engstellen abstellt und damit Rettungsfahrzeuge behindert, wird mit 40 Euro und einem Punkt in Flensburg belangt.
Verkehrsverstöße im Ausland
Im nächsten Jahr sollen Geldstrafen und Bußgelder in der EU grenzüberschreitend eingetrieben werden. Damit werden Verkehrsdelikte europaweit geahndet
Führerschein mit 17
In zahlreichen Bundesländern soll der Führerschein mit 17 eingeführt werden. Das Fahren wird allerdings vor dem 18. Geburtstag nur mit einem speziell dafür geschulten Begleiter möglich sein.
Mit Ausnahme der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein setzen die anderen Länder auf eine zweistufige Fahrausbildung. Hier können Fahranfänger, die schon einen Führerschein besitzen, ab 1. Januar 2004 ihre Probezeit halbieren. Dazu müssen sie freiwillig eine zweite Ausbildungsstufe mit einem aktiven Training absolvieren.
Einträge im Zentralregister bleiben länger stehen
Künftig werden die Eintragungen im Verkehrszentralregister länger stehen bleiben. Grund: Nicht mehr der Zeitpunkt der Rechtskraft, sondern der Tatzeitpunkt gilt als Berechnungsgrundlage für Löschungen.
Brötchentaste für Parker
Wer künftig an einem Parkautomat parkt, darf die erste halbe Stunde kostenlos stehen bleiben. Vorausgesetzt, der Automat ist mit der so genannten Brötchentaste ausgestattet. Damit sollen Autofahrer die Gelegenheit erhalten, kurze Besorgungen zu machen.
Abschied vom Fahrzeugbrief
Ab Mitte 2004 werden europaweit neue Zulassungsdokumente eingeführt, die den bisherigen Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief ersetzen.
Diese Änderungen sind nicht nur für den Neuwagenkäufer wichtig, auch Käufer eines Gebrauchtwagens werden mit den neuen Papieren ausgestattet.
In Zukunft wird aus Fahrzeugschein Zulassungsbescheinigung I und aus Fahrzeugbrief wird entsprechend Zulassungsbescheinigung II.
Neben neuen Sicherheitsmerkmalen bleibt es bei dem bekannten Erscheinungsbild mit grünem Druck auf weißem Papier.
Der Fahrzeugbrief (DIN-A4-Format) muss beim Halterwechsel zukünftig öfter erneuert werden.
Die Kosten für die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugbrief) steigen in Zukunft laut Kraftfahrtbundesamt (KBA) um 50 Cent bis 1 Euro.
Für den Teil II (Fahrzeugbrief) gibt es kein Veränderungen.