Soundstream´s schwarzer Ver Golf !!!

  • Und ich dachte schon in D wäre Willkür und Bürokratie pur :D

    meine VW-Historie: Golf 3 GT -> Bora Variant TDI -> Golf 5 United

  • Hallo,
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  • Und ich dachte schon in D wäre Willkür und Bürokratie pur :D

    Nein sicher nicht, was Autotuning und typisierungen angeht, sind wir Ösis die absolute lächerlichste Bananenrepublik No.1, Traurig aber wahr ;(

  • Ja geile Sache Mario, dann mal herzlichen Glückwunsch :)

    meine VW-Historie: Golf 3 GT -> Bora Variant TDI -> Golf 5 United

  • Alles eingetragen ;) jetzt kann der anbau der Front der R32 Schweller der Seitenleisten los gehen :D :D :D :D


    Heyyyyy.... Glückwunsch!! Wusste ich doch! ;)
    Aso, dann gehts ja gleich weiter mit eintragen. Muss ja in Österreich bzw. Tirol (trotz original Teile) auch alles eingetragen werden (Front,Schweller,etc).


    Mann, wir werden nen ganz schön langen Zulassungsschein haben, bis wir fertig sind. Bei mir ist schon ein Anhang dabei :D Bist auch schon soweit??? 8|


    Liebe Grüße ausm Tiroler Landl...
    KBooM 8)

    GOLFen ROCKT!!! - I'm loving it!!!

  • Was? Bei euch muß man auch die original VW-Teile eintragen lassen? 8| 8| 8| Das ist ja mal echt hart :thumbdown:

    meine VW-Historie: Golf 3 GT -> Bora Variant TDI -> Golf 5 United

  • Alles ja, jede kleinste Veränderung... Wie gesagt, in Österreich ticken die Uhren anders ?( 8| X( :whistling: Naja,....


    Wir werden irgendwann anstatt mit Zulassungsschein mit einem Ordner rumfahren müssen :D :D 8)

    GOLFen ROCKT!!! - I'm loving it!!!

  • Kathrin da muss ich dich korregieren :)...
    Da hast du ne falsche Info bekommen !
    Originale Teile von Vw muss man nicht eintragen !
    Vw Stoßstange, Schweller, Heck, Scheinwefer, RL (original oder mit E Prüfzeichen), Lenkrad vom GTI muss man nicht eintragen lassen !!!
    Ich glaub sogar dass man das GTI Fahrwerk nicht eintragen müsste...
    Also erkundige dich bei dir nochmal ob du das wirklich eintragen lassen musst... Sonst zahlst du unnötig...
    Vielleicht ist das wieder so eine interne Sache zwischen den Bundesländern ;)...
    mfG Stefan

  • @ Kathrin


    das muss ich dem Stefan recht geben! und was mir noch sehr komisch vormkommt....... du sagst du bist nur zum TÜV und das wars... keine lareg keine eintragungsstelle usw, man ist das komisch das geht doch garnicht. Also in ganz Österreich muss man nach dem TÜV oder dem Zivi zur lareg um es eintragen zu lassen???? Öder gehört Tirol jetzt schon zu Deutschland...... irgendwo ist der Fisch drinn.


    greez
    8)

  • sGolf


    Bitte verbreitet hier kein Halbwissen:


    Es ist in Tirol(zumindest) so das jeglich Veränderung am Fahrzeug, sogar die Pedalkappen vom R32 dem Landeshauptmann angezeigt werden müssen.


    Richtig ist das mann Teile mit E-Prüfzeichen nicht eintragen muss, jedoch:



    Teile mit EWG- oder ECE-Genehmigung


    Teile mit einer EWG-Genehmigung als technische Einheit haben ein Betriebserlaubniszeichen bestehend aus einem Unterscheidungsbuchstaben des genehmigenden Mitgliedstaates oder einem Rechteck mit dem Buchstaben „e“ gefolgt von der Kennzahl oder dem Kennbuchstaben des genehmigenden Mitgliedstaates und einer Ziffernfolge


    Beispiel:e 9007


    Haben Teile eine ECE-Genehmigung, tragen sie ein Genehmigungszeichen bestehend aus



    einem Kreis mit dem Buchstaben „E“
    der Kennzahl des genehmigenden Staates
    einer Genehmigungsnummer
    ggf. den Buchstaben „R“ und/oder der Nummer der entsprechenden ECE-Regelung
    und


    ggf. zusätzliche Zeichen



    Beispiel:
    F - 00 E 4 2439


    Die entsprechenden Zertifikate zu den neuen Fahrzeugteilen werden vom Hersteller der Teile gestellt. Sie sind vom Fahrzeugführer stets mitzuführen und auf Verlangen der Polizei oder einer anderen Verkehrsbehörde vorzulegen. In den Zertifikaten muß die Verwendung dieses Teils für den Fahrzeugtyp ausdrücklich genehmigt sein. Desweiteren ist darin verzeichnet ob nach der Montage der Teile eine besondere Anbauprüfung eines technischen Dienstes erforderlich ist. Ist eine Anbauprüfung vorgesehen, so muß diese unverzüglich nach der Montage erfolgen. Die Rechtsprechung läßt hierfür extra eine Überführungsfahrt zum Technischen Dienst ohne Umwege zu. Andernfalls gilt die Betriebserlaubnis, trotz gültigem Zertifikat, immer noch als erloschen.
    Darüber hinaus ist in den Zertifikaten vermerkt, ob die Verwendung des neuen Teils bei der Zulassungsstelle in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden muß. Bei erfolgter Eintragung kann auf das Mitführen der Zertifikate verzichtet werden


    Infos zum E-Prüfzeichen


    Die Zahl nach dem E verrät welches Land ein Teil geprüft und die Genehmigung für den ECE Raum erteilt hat.
    z.B. liest man bei Scheinwerfern oft mit E1-Zulassung. Das bedeutet lediglich das der Scheinwerfer in Deutschland zugelassen wurde aber nicht als was - kann also auch die eine Innenbeleuchtung für eine Klospülung sein.
    Für TÜV-konforme Teile sind oft weitere Prüfzeichen oder Gutachten erforderlich.
    Aber eine Eintragung entfällt hierbei! Du brauchst nur was schriftliches um nachzuweisen, das diese Rückleuchte für Deine Autotype genhmigt wurde und KEINE Klospülungsinnenbeleuchtung ist.
    Is auch besser das Gutachten dann im Auto mitzuführen um nicht in Beweisnotstand zu geraten und Zeit zu verschwenden mit Überprüfungsfahrten zur LR

  • Bei uns prüft der Tüv Prüfer die Teile und Gutachten, stellt einen Antrag an Die Lareg, die genehmigen es auf Grundlage des Prüfers und tragen es ein!


    Total easy und rechtens!


    Bin noch gerade beim suchen wo definiert wird das alle Teile auch original Vw eingetragen werden müssen!


    Gebt mir noch Zeit.. :)

  • Oh man, das ist ja echt ein Durcheinander inner halb eines Landes :S :D

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  • maddjdan
    Aber deswegen hab ich doch geschrieben... aufgrund der versch. Gesetze in den Bundesländern kanns sein dass es bei euch anders ist...
    Bei uns is es so, glaubs mir einfach, ich sitz direkt an der Quelle...
    mfG



  • Du hast geschriebn das man die Teile nicht eintragen muss!!


    Dann hättest zumindest dazuschreiben sollen das man die Teile in einem gewissen Bundesland nicht eintragen muss!


    BTW:


    Bundesrecht:


    Steht IMHO über Landesrecht!?


    (1) Änderungen an einem einzelnen zum Verkehr zugelassenen Fahrzeug einer genehmigten Type, die die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges beeinflussen können, hat der Zulassungsbesitzer des Fahrzeuges unverzüglich dem Landeshauptmann anzuzeigen, in dessen örtlichem Wirkungsbereich das Fahrzeug seinen dauernden Standort hat; durch Verordnung kann jedoch festgesetzt werden, daß Änderungen durch das Anbringen von bestimmten Arten von Teilen, Ausrüstungsgegenständen, zusätzlichen Aufbauten oder Vorrichtungen an Fahrzeugen nicht angezeigt werden müssen, wenn



    1.
    diese Änderungen

    a)
    nicht wesentliche technische Merkmale der genehmigten Type betreffen,

    b)
    den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes und der auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnungen nicht zuwiderlaufen und

    c)
    die Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeuges nicht herabsetzen, und

    2.
    sofern für diese Teile, Ausrüstungsgegenstände, zusätzlichen Aufbauten oder Vorrichtungen eine Typengenehmigung vorgesehen ist, sie gemäß § 35 oder nach einer Einzelrichtlinie typengenehmigt sind, oder

    3.
    sofern diese Teile, Ausrüstungsgegenstände, zusätzliche Aufbauten oder Vorrichtungen von der Behörde als für diese Type und Ausführung auf Grund eines von einem nach § 124 bestellten Sachverständigen erstellten Gutachtens für geeignet erklärt oder nach § 33 an einem einzelnen Fahrzeug bereits genehmigt worden sind. In diesem Fall ist eine Abschrift des Genehmigungsbescheides im Fahrzeug mitzuführen.


    Ich will hier nur nicht das Newbees animiert werden Teile nicht einzutragen da sie ja mal gelesen haben das man es nicht muss!

  • Hey Soundy :)


    steht jetzt sehr geil da dein Golf. Die Felgen, die Tiefe, das GTI Heck.....geil. Macht wirklich sehr viel her.


    Wünsche dir viel Spaß damit und die Blicke sind dir zugesichert :D

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