An alle die mit ihrem Auto des VW-Konzerns schon Probleme mit obigen Teilen gehabt haben:
Laut aktueller AutoBild gibt es zum Teil bis ins 5. Betriebsjahr Kostenübernahme auch bei Reparaturen in Fremdwerkstätten !
Beispiel Fensterheber:
Volle Kostenübernahme im 1. bis 3. Betriebsjahr und max. 100.000 km
Hälfte der Kosten bei 4. und 5. Betriebsjahr bei max. 100.000 km
Das gilt auch ohne Inspektionsnachweis und rückwirkend und auch für bereits bezahlte Kosten in Fremdwerkstätten !
Bei den anderen im Betreff genannten Teilen ist die Regelung ähnlich.
Nachzulesen in AB Nr. 49 Seite 44.
Das ist doch mal was ...