Mal eine Frage an die Rechtsgelehrten hier.
Folgende Ausgangslage:
Kunde X bestellt bei Tuningladen Y Chromfelgen. Die Lieferzeit wird mit 2-3 Wochen angegeben.
Kunde X wartet jetzt aber schon seit 3 Monaten auf seine Felgen. Der Tuner Y verweigert X die
Geldrückgabe mit der Begründung es wäre eine Sonderbestellung, da die Felgen extra auf 5/100
für X gebohrt werden würden. Bei Geldrückgabe bliebe Y auf den Kosten sitzen. Aber ist es
nicht unzumutbar 3 Monate zu warten? Was sagt ihr?