Hi,
habe folgendes Problem: Ich habe vor ca. 15 tkm einen neuen Motor bekommen. Die Werkstatt, die gezwungen war, dies auf Garantie zu erledigen (Gebrauchtwagen, aber seit ich ihn hatte erst 500 km gelaufen) hat - nach einigem hin und her - auch keinen wertausgleich etc. verlangen können.
Problem: Die ausführende Werkstatt hatte damals (halbes Jahr) gemeint, sie hätte den neuen Motor in das Bordbuch eingetragen. Dies ist nicht der Fall. Kann man im VAG-Werkstätten-System anhand der Fahrgestellnummer herausfinden, ob und wann ein neuer Motor reingebaut wurde oder ist diese Information für mich verloren, sollte sich das AH weigern, den Motor in irgendeiner Weise zu bescheinigen?!? Bei einem Keilriemenwechsel war es dem Autohaus damals möglich, einen Zettel aus dem System zu lassen, auf dem genau das Datum und der KM-Stand vermerkt waren, bei dem der Keilriemen gewechselte wurde, incl. aller am Auto ausgeführten Reparaturen.
HILFE, die Info ist für mich wirklich sehr wichtig, ich muss mich echt entscheiden, wie ich mich dem AH gegenüber verhalte. Das ist ja wohl ne bodenlose Frechheit...!!!