Umweltplakette am Auto

Umweltplakette: Alles, was du wissen musst

Um der Umweltverschmutzung entgegenzuwirken, haben mittlerweile viele deutsche Städte Umweltzonen eingerichtet. Um diese befahren zu dürfen, bedarf es einer Umweltplakette.

Die Verunreinigung der Luft nimmt permanent zu. Im Jahre 2008 wurde damit begonnen, der Luftverschmutzung mit sogenannten Feinstaubplaketten zu begegnen. Umweltzonen werden durch eine entsprechende Beschilderung angezeigt. Wer die Zonen passieren möchte, muss sich mit einer Umweltplakette, die auf der Innenseite der Windschutzscheibe platziert wird, ausstatten. Fahrzeuge ohne Plakette dürfen nicht durch Umweltzonen fahren, auch nicht, wenn das Fahrzeug eigentlich dafür geeignet wäre.

Welche Umweltplaketten gibt es?

Die Grundlage für die Umweltplakette bilden die einzelnen Schadstoffkategorien. Wer der Schadstoffgruppe 1 angehört, bekommt keine Plakette. Dies betrifft Dieselfahrzeuge mit Abgasstandard Euro 1 oder darunter sowie Fahrzeuge, die einen Ottomotor ohne oder mit veraltetem Katalysator besitzen.

Tipp: Wird die Abgasregelung technisch nachgerüstet, können auch diese Fahrzeuge eine Umweltplakette bekommen.

Schadstoffgruppe 2 steht für einen roten Aufkleber. Die Schadstoffgruppe 3 bekommt ein gelbes Etikett und die grüne Umweltplakette gibt es für Schadstoffklasse 4.

Aktuell gibt es im Bundesgebiet 56 Umweltzonen (Stand: 2024). Die Durchfahrt ist nur Fahrzeugen mit grüner Plakette erlaubt. Fahrzeuge mit gelben und roten Plaketten dürfen nicht passieren.

Eine Ausnahme stellt Neu-Ulm dar. Die Stadt lässt auch Fahrzeuge mit gelber Umweltplakette passieren.

Welche Fahrzeuge welcher Schadstoffgruppe angehören, nennt Paragraf 6 der Kennzeichnungsverordnung. Geht die Abgasstufe nicht aus den Fahrzeugpapieren hervor, besitzt das Datum der Erstzulassung Gültigkeit. Werden Partikelminderungssysteme (PMS) bei Dieselfahrzeugen nachgerüstet, kann das Fahrzeug der nächsthöheren Schadstoffgruppe zugeordnet werden.

Wichtig: Elektrofahrzeuge und andere Modelle mit einem Antrieb ohne Verbrennungsmotor sind Schafstoffgruppe 4 zugeteilt und bekommen folglich eine grüne Plakette.

Ist es Pflicht, eine Umweltplakette zu haben?

Fahrzeughalter sind nicht generell verpflichtet, eine Umweltplakette an ihrem Wagen anzubringen. Jeder, der in eine Umweltzone einfahren möchte, braucht allerdings zwingend eine Umweltplakette. Für die Einreise nach Deutschland ist dagegen kein Umweltaufkleber notwendig.

Die Fahrer von Pkws, Lkws oder Bussen müssen mit Strafen rechnen, wenn sie ohne Plakette in eine entsprechende Zone einfahren.

Für einige Fahrzeuge gibt es allerdings Ausnahmen und die Plakette wird nicht notwendig:

  • Motorräder
  • Dreiräder
  • Oldtimer
  • Behinderten-Fahrzeuge
  • landwirtschaftliche Zugmaschinen

Da neben den allgemeingültigen Bestimmungen die Städte befugt sind, Ausnahmeverordnungen zu erlassen, ist es ratsam, sich im Zweifelsfall bei der Stadtverwaltung zu erkunden, welche Regelungen aktuell gelten.

Wie bekomme ich eine Umweltplakette fürs Auto?

Wer eine Umweltplakette benötigt, kann sich an folgende Ausgabestellen wenden:

  • Kfz-Werkstätten
  • Tankstellen mit angeschlossener Werkstatt
  • TÜV, Dekra und andere Überwachungsorganisationen

Wer es im Inland versäumt hat, kann auch bei den Auslandsvertretungen der Überwachungsorganisationen vorstellig werden und seine Umweltplakette in Empfang nehmen. Für den Erhalt der Plakette ist die Vorlage der Fahrzeugpapiere notwendig.

Alternativ zur persönlichen Abholung können Umweltplaketten auch bei den genannten Ausgabestellen bestellt werden. Für die Übersendung der Fahrzeugpapiere können Fax oder E-Mail benutzt werden. Wer nicht die Möglichkeit der digitalen Übertragungswege besitzt, kann eine Kopie des Dokumentes mit der Post schicken.

Bestellte Umweltplaketten werden auf dem Postweg zugeschickt. Die Gebühren für den Umweltaufkleber liegen zwischen fünf und zehn Euro. Wer den Postversand nutzt, muss mit höheren Kosten rechnen.

Greendriving, nachhaltig fahren

Welche Autos müssen eine Umweltplakette besitzen?

Die Einfahrt in einige deutsche Innenstädte ist nur mit gültiger Umweltplakette gestattet. Sobald das entsprechende Verkehrszeichen, im konkreten Fall ein grüner oder in Neu-Ulm ein gelber Kreis auftauchen, ist der Aufkleber gut sichtbar an der Windschutzscheibe anzubringen. Nur mit Feinstaubplakette ist die Einfahrt in gekennzeichnete Umweltzonen möglich und erlaubt.

In Umweltzonen dürfen sich folglich keine Fahrzeuge ohne gültige Umweltplakette befinden. Eine Ausnahme bilden die bereits erwähnten Fahrzeugtypen. Die Fahrzeuge werden für den Erhalt der Plaketten in Schadstoffklassen eingeteilt. Dementsprechend werden rote, gelbe oder grüne Plaketten vergeben.

Entspricht das Fahrzeug nicht der geforderten Abgasnorm, ist die Einfahrt in die Umweltzone nicht erlaubt. Folglich dürfen auch Fahrzeuge mit gelben oder roten Aufklebern nicht in die grüne Umweltzone fahren. Gleichzeitig ist die Einfahrt Fahrzeugen ohne Plakette untersagt, auch wenn das Fahrzeug alle Voraussetzungen für die grüne Plakette mitbringt.

Benziner mit geregeltem KAT bekommen in der Regel die grüne Umweltplakette. Dieselfahrzeuge bekommen eine rote Plakette, wenn mindestens Abgasnorm Euro 2 erfüllt ist. Eine gelbe Plakette wird bei Erfüllung der Abgasnorm Euro 3 ausgehändigt. Für die grüne Plakette muss die Abgasnorm Euro 4 erfüllt sein.

Welche Strafen drohen bei fehlender oder ungültiger Umweltplakette?

Wer ohne Umweltplakette in einer Umweltzone erwischt wird, muss aktuell 100 Euro Bußgeld zahlen. Eine Neuerung besteht darin, dass nun auch parkende Fahrzeuge ohne Aufkleber zur Kasse gebeten werden. Dies war in der Vergangenheit ausgesetzt, da die Plakettenpflicht ausschließlich dem fließenden Verkehr zugeschrieben wurde.

Rechtlich gesehen mussten parkende Autos bewegt werden, um ihren Standplatz zu erreichen. Daher greift nun auch hier das genannte Bußgeld.

Eine Umweltplakette verliert ihre Gültigkeit, wenn die Schrift nicht mehr deutlich erkannt werden kann. Auch wenn das Fahrzeug umgemeldet wurde und die Kfz-Kennzeichen nun nicht mehr übereinstimmen, ist die Umweltplakette ungültig geworden.

Wer in Deutschland ohne Umweltplakette unterwegs ist, begeht juristisch gesehen eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat. Dieser Umstand wird häufiger nicht eindeutig definiert.

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